Förderkriterien
Ziel von „Sparkling Science 2.0“ ist die Förderung von qualitativ hochwertigen Forschungsprojekten, in welchen jedenfalls Forschungs- und Bildungseinrichtungen und soweit als möglich Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten. Durch die Förderung sollen die Erfolge des Vorgängerprogramms „Sparkling Science“ fortgeführt und so der Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft vertieft werden.
Sparkling Science fördert ausschließlich Projekte,
- die anerkannten wissenschaftlichen Standards entsprechen und darüber hinaus voraussichtlich neue Erkenntnisse in den betreffenden Forschungsfeldern erbringen,
- in denen die Inhalte und Methoden so gestaltet sind, dass Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere Citizen Scientists maßgeblich und nachvollziehbar zur Erreichung der Forschungsziele beitragen können,
- die projektbegleitende, gemeinsame Aktivitäten sicherstellen, in denen die beteiligten Forschungs- und Bildungsreinrichtungen zumindest zwei Jahre über die Laufzeit der geförderten Projekte hinaus und ohne die Genehmigung weiterer finanzieller Mittel mit leistbarem Aufwand fortgesetzt werden können (z.B. Themen für VWAs oder Diplomarbeiten zur Verfügung stellen, die Schulen in Vorlesungen oder zu Laborbesuchen und -experimenten einladen, Ferialpraktika anbieten, die Schulen für Vorträge und Workshops besuchen etc.) und
- die die entwickelten Lehr- und Lernunterlagen, die während der Projektlaufzeit entstehen, digital archivieren und veröffentlichen (u.a. auf www.eduthek.at), sodass sie weiter genutzt werden können.
Wer kann Projekte einreichen?
- Universitäten, Privatuniversitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen,
- Pädagogische Hochschulen,
- gemeinnützige Vereine bzw. Verbände, Gesellschaften-mbH oder NGOs, die einen wissenschaftlichen Zweck verfolgen und im Rahmen der geförderten Projekte mit Universitäten, Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.
Die Rahmenbedingungen
Projekte können aus allen Fachrichtungen eingereicht werden.
Die Dauer der Projekte ist für maximal drei Jahre vorgesehen.
Die Förderhöhe beträgt max. 350.000 Euro pro Projekt. Die maximalen Förderungsbeträge können in folgenden Fällen überschritten werden:
Förderung von „Entwicklung von Citizen-Science-Knowhow durch internationale Vernetzung“
Projekte, welche sich im Sinne des Knowhow-Aufbaus im Citizen-Science-Bereich mit internationalen, thematisch passenden Citizen-Science-Projekten bzw. internationalen Forschungspartnerinnen und -partnern vernetzen, können die maximalen Förderungsbeträge um bis zu 10% überschreiten.
Förderung von „Science in Schulen“
Projekte mit speziellen Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Schulen aus peripheren Regionen oder von Schulen in Österreich, die bisher noch nicht oder kaum mit Citizen-Science-Aktivitäten erreicht wurden oder Projekte, die zusätzlich Pädagogische Hochschulen als Kooperationspartnerinnen einbinden, um gemeinsam Schulen dabei zu unterstützen, im Rahmen des Projekts die autonome Schulschwerpunktbildung im Bereich Wissenschaft voranzutreiben, können die maximalen Förderungsbeträge ebenfalls um bis zu 10% überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie in der Sonderrichtlinie.