FAQs zur Einreichung
Allgemein
Können Unterlagen nachgereicht werden?
Nein, der Antrag muss bis Fristende vollständig über die Online-Plattform eingereicht werden. Werden vom OeAD im Rahmen der formalen Prüfung kleine formale Mängel, z.B. ein fehlender Stempel, festgestellt, so können diese innerhalb von 14 Tagen behoben werden.
Ist eine Wiedereinreichung von abgelehnten Sparkling-Science-Projektanträgen möglich?
Wiedereinreichungen sind gerne erwünscht, sofern der Projektantrag auf Basis der Empfehlungen der Gutachter/innen überarbeitet wurde und dem neuesten Stand der Forschung entspricht.
Müssen Ethikvotum oder Tierversuchsanträge mit eingereicht werden?Ein endgültiges, positives Ethikkommissionsvotum, bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung, sowie bewilligte Tierversuchsanträge sind erst mit dem Startbericht, welcher zwei Monate nach Projektbeginn zu übermitteln ist, vorzulegen.
Einreichberechtigte
Sind selbständige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einreichberechtigt?
Nein (siehe Sonderrichtlinie 5.2). Der Vertrag wird immer mit einer einreichenden Einrichtung abgeschlossen. Diese ist im Falle, dass ein Projektleiter oder eine Projektleiterin ausfällt, dafür verantwortlich, dass das Projekt trotzdem durchgeführt wird.
Sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) einreichberechtigt?
Nicht-kommerzielle GmbHs sind einreichberechtigt, sofern das Unternehmen einen wissenschaftlichen Forschungszweck verfolgt und im Rahmen des Projekts mit zumindest einer wissenschaftlichen Einrichtung zusammenarbeitet.
Sind Museen einreichberechtigt?
Museen, die als außeruniversitäre Forschungseinrichtung fungieren oder in ihren Leitlinien Forschung zum erklärten Aufgabengebiet zählen bzw. einen ausgewiesenen Forschungsschwerpunkt haben (z.B. Bundesmuseen), sind einreichberechtigt.
Sind Kooperationen mit Wirtschaftspartnern möglich (nicht nur wissenschaftliche Partner)?
Ja, wenn diese für die Projektziele relevant sind, sind Partner aus Wirtschaft oder Gesellschaft sehr erwünscht.
Kann ein Konsortium bestehend aus mehreren Institutionen gemeinsam einen Antrag einreichen?
Nein, Anträge müssen von einer Institution eingereicht werden. Diese Institution übernimmt dann die Projektleitung und wird die im Falle einer Förderung Vertragspartner. Weitere Institutionen können als Kooperationspartner in das Projekt eingebunden werden.
Wieso müssen gemeinnützige Vereine bzw. Verbände, Gesellschaften-mbH und NGOs mit Unis, FHs und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten?
Im Rahmen von „Sparkling Science 2.0“ werden nur Projekte gefördert, die neue und innovative wissenschaftliche Erkenntnisse generieren. Erfahrungen aus dem Vorgängerprogramm haben gezeigt, dass Projekte, die gemeinsam mit universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, die geforderten Forschungsziele besser erfüllen können und daher mehr Chancen für eine Förderung haben.
Kann ein Projekt mehrere Projektleiter oder Projektleiterinnen haben?
Nein. Es kann nur eine verantwortliche Person als Projektleitung fungieren. Wie Projekte intern organisiert sind, obliegt jedem Projekt selbst.
Gibt es eine Begrenzung der Anzahl an Förderungsanträgen, die von einer Institution oder einem Projektleiter bzw. einer Projektleiterin eingereicht werden können?
Nein, es gibt keine Begrenzung. Allerdings sollte bedacht werden, dass auch im Falle einer Förderung von allen eingereichten Projekten die nötigen personellen Ressourcen gegeben sein müssen.
Einreichplattform
Wer soll sich auf der Einreichplattform registrieren?
Die Online-Plattform ist so aufgebaut, dass sich jene Person registrieren sollte, die eines oder mehrere Projekte der einreichenden Organisation tatsächlich verwaltet. Das kann die Projektleitung selbst sein oder jene Person, die die Projektleitung bei der Einreichung unterstützt. Die Kommunikation bis zur Förderentscheidung erfolgt immer mit der registrierten Person in der Plattform und der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter.
Können Daten (z.B. Titel, Kooperationspartner, Uploads etc.) auf der Einreichplattform noch geändert werden, wenn diese Daten bereits gespeichert wurden?
Ja, und zwar so lange, bis die Vollständigkeit der Einreichung bestätigt und der Antrag abgesendet wird.
Zusatzförderungen
Gibt es Voraussetzungen für die Beantragung der Zusatzförderung „Entwicklung von CS-Knowhow durch internationale Vernetzung"?
Mit der Zusatzförderung soll der Aufbau von Citizen-Science-Kompetenzen in der wissenschaftlichen Forschungscommunity gefördert werden, z.B. indem internationale Partnerschaften geschlossen werden, indem internationale Wissenschaftler/innen im Projektteam mitarbeiten oder indem eine Vernetzung mit internationalen Citizen-Science-Vereinigungen stattfindet. Bspw. die Teilnahme an internationalen Konferenzen reicht für die Beantragung der Zusatzförderung nicht aus.
Im internationalen Raum gibt es viele Citizen-Science-Projekte, von denen man lernen kann (z.B. in Bezug auf deren Software, Methoden, Fragebögen oder Lernmaterialien). Daher lohnt es sich, sich über weltweit laufende Forschungsprojekte und Citizen-Science-Plattformen zu informieren. Einen guten Überblick bietet die Webseite des OeAD-Zentrums für Citizen Science.
Antragsteller/innen, die für ihr Projektvorhaben die Zusatzförderung beantragen, müssen in der ausführlichen Projektbeschreibung in einem Absatz auf das Konzept und die Umsetzung eingehen.